Der Betriebsschutz umfasst in einer Bedeutung den Schutz eines Betriebes vor unberechtigtem Betreten ebenso wie vor Betriebsspionage und vergleichbaren Straftaten und ist somit gleichbedeutend mit dem Werkschutz. Die konkrete Ausgestaltung des Betriebsschutzes als Werksschutz ist in Unternehmen mit Betriebsräten mitbestimmungspflichtig. In einer zweiten und häufiger verwendeten Bedeutung meint der Betriebsschutz die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit innerhalb eines Betriebes und ist ein Synonym für den Arbeitsschutz. Die Regelungen für den Betriebsschutz als Arbeitsschutz beruhen außer auf gesetzlichen Bestimmungen auch auf Anordnungen der oder Vereinbarungen mit den Berufsgenossenschaften. In beiden Bedeutungen dient der Betriebsschutz der Gewährleistung der Betriebssicherheit.