Betriebsschulden sind die betrieblich veranlassten Verbindlichkeiten, welche bereits der Ermittlung des Einheitswertes eines Unternehmens berücksichtigt werden dürfen. Bei den für Betriebsschulden gezahlten Sollzinsen handelt es sich grundsätzlich um steuerrechtliche Betriebsausgaben, so dass diese absetzbar sind. Betriebsschulden können auch noch nach der Aufgabe eines Betriebes zu Betriebsausgaben führen, wenn sie erst nach der Betriebsaufgabe getilgt werden können und zu Zinszahlungen führen. In der Bilanz gehören Betriebsschulden zu den Passiva. Üblicherweise werden Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, sofern die Bezahlung innerhalb des vereinbarten Zeitraumes erfolgen wird, nicht als Betriebsschulden im eigentlichen Sinn betrachtet, bei der Berechnung des Betriebswertes sind sie aber zu erfassen.