Betriebsschließung

Die Betriebsschließung ist die Schließung einzelner Betriebsstätten oder eines ganzen Unternehmens; keine Betriebsschließung im rechtlichen Sinn liegt vor, wenn zeitlich zusammenhängend eine neue Filiale in der Nähe des geschlossenen Betriebes eröffnet wird. Wenn sich die Betriebsschließung auf einzelne Produktionsstätten (bei Herstellern) oder Verkaufsstellen (bei Händlern) bezieht, ist mit besonderem Kündigungsschutz ausgestatteten Arbeitnehmern grundsätzlich eine Weiterbeschäftigung in einer anderen Betriebsstätte anzubieten. Einer Betriebsschließung gleichzustellen ist die Schließung einzelner Betriebsteile; allerdings gelten in diesem Fall strengere Ansprüche an die Prüfung der Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern. Die Betriebsschließung wird auch als Betriebsstilllegung bezeichnet; eine Betriebsübernahme durch einen neuen Inhaber stellt keine Schließung dar.

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