Betriebsrisiko

Das Betriebsrisiko bezeichnet in Deutschland das Risiko, dass ein Unternehmen seine betrieblichen Leistungen vorübergehend nicht erbringen kann. Gründe für das Betriebsrisiko können sowohl betrieblicher (technischer) als auch rechtlicher Art sein. Bezüglich des Arbeitsrechtes trägt grundsätzlich der Arbeitgeber das Betriebsrisiko, so dass auch bei einem Ausfall der Maschinen der Anspruch auf die Vergütung der vereinbarten Arbeitszeit besteht. Das Arbeitsrecht kennt hinsichtlich des Betriebsrisikos jedoch mit der Existenzgefährdung und einer möglichen Machtverschiebung in Arbeitskämpfen zwei Ausnahmen. Ergänzend von der üblichen Definition meint das Betriebsrisiko bei Versicherungen und bei Banken auch das mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit verbundene Risiko.

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