Betrugsdelikte

Die einzelnen Arten eines möglichen Betrugs unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Durchführung. Die Liste der Betrugsdelikte mit ihren jeweiligen kriminologischen Bezeichnungen zeigt zusätzlich Abgenzungsschwierigkeiten auf. So ist das Tanken ohne Bezahlung rechtlich nur als Tankbetrug zu bewerten, wenn der Autofahrer mit der Absicht der Nichtzahlung getankt hat. Entscheidet er sich hingegen erst nach Abschluss des Tankvorgangs zum Nichtbezahlen, begeht er eine Unterschlagung oder einen Diebstahl. Der Kreditbetrug als Betrugsdelikt umfasst jeden erschlichenen Kredit. Als eigenständiger Straftatbestand setzt er jedoch das Betrügen bei einem gewerblichen Darlehen voraus. Das Schwarzfahren wird hingegen als Erschleichen von Leistungen im Strafgesetzbuch gesondert gewürdigt, seiner Natur nach handelt es sich jedoch um eine Betrugsvariante.

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