Betrugsverdacht

Im strafrechtlichen Sinn liegt ein Betrugsverdacht vor, wenn Anhaltspunkte für einen geplanten oder durchgeführten Betrug vorliegen. Im Sinne der Betrugsprävention ist es ratsam, bei ungewöhnlichen Angeboten zunächst eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen, um den Verdacht auf einen Betrug auszuschließen. In der Partnerschaft meint ein Betrugsverdacht die Vermutung, dass der Partner untreu sei. Zur Vorbeugung gegen Wettbetrug ermitteln technische Systeme der Wettanbieter ungewöhnliche Einsätze und melden in solchen Fällen einen Betrugsverdacht. Eine weitere Untersuchung bestätigt diesen oder stellt fest, dass es sich um zufällige Ereignisse und nicht um einen Betrugsversuch handelt. Anfragen nach Passwörtern sollten bei Computernutzern immer zu einem Betrugsverdacht führen.

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