Bewährungsaufstieg

Der Bewährungsaufstieg meint im öffentlichen Dienst die Beförderung, welche auf Grund der bisherigen Bewährung im aktuellen Aufgabenbereich ausgesprochen wird. Der Bewährungsaufstieg im öffentlichen Dienst ist mit einer Höhergruppierung hinsichtlich der Entgeltgruppe sowie üblicherweise mit einem neuen Aufgabenbereich verbunden. Abweichend von der Bedeutung des Bewährungsaufstiegs im öffentlichen Dienst bezeichnen private Unternehmen gelegentlich zunächst vorübergehend ausgesprochene Beförderungen als solche; in diesem Fall ist der Aufstieg nur endgültig, wenn sich der Arbeitnehmer im neuen und erweiterten Aufgabenfeld bewährt. Im öffentlichen Dienst ist ebenso wie bei den Beamten oder der Bundeswehr in Teilbereichen neben dem Bewährungsaufstieg die automatische Beförderung nach Dienstzeit üblich.

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