Beweisgebühr

Die Beweisgebühr war bis 2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehen, wenn ein Zivilprozess oder ein Prozess vor dem Arbeitsgericht beziehungsweise dem Sozialgericht mit einer Beweisaufnahme verbunden war. Die Existenz der Beweisgebühr verleitete nach Ansicht des Gesetzgebers zu viele Anwälte dazu, auch nicht zwingend erforderliche Beweisaufnahmen durchführen zu lassen. Der Wegfall der Beweisgebühr wurde durch die Erhöhung anderer Anwaltsentgelte teilweise ausgeglichen und sollte bewirken, dass Rechtsanwälte statt einer Beweisaufnahme in Zivilverfahren sowie Arbeitsgerichtsprozessen und Verfahren vor den Sozialgerichten eine Streitbeilegung anstreben. Als Folge des Wegfalls der Beweisgebühr rechnen Anwälte in den von der Änderung betroffenen Gerichtsfällen lediglich eine Termingebühr und eine Verfahrensgebühr ab.

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