Bewertungsabschlag

Der Begriff Bewertungsabschlag besitzt unterschiedliche Bedeutungen. In einigen Ländern bezeichnet er die Verringerung des steuerlich maßgeblichen gegenüber dem regulären Wert, wodurch sich Steuererleichterungen ergeben. Der steuerliche Bewertungsabschlag kommt überwiegend bei der Festsetzung der Erbschaftssteuer zum Tragen. Bei der Beantragung eines Kredits, welcher durch Wertpapiervermögen abgesichert werden soll, bezeichnet der Bewertungsabschlag den Betrag, um welchen die Sicherheiten mit einem gegenüber dem tatsächlichen geringeren Wert Berücksichtigung finden. In ähnlicher Weise wird ein Bewertungsabschlag bei internationalen Finanzgeschäften vorgenommen, falls eine Absicherung der jeweiligen Transaktion erforderlich ist.

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