Das Bewertungsgesetz (BewG) gewährleistet als Teil der Steuergesetzgebung die bundesweit einheitliche Bewertung von Betriebsvermögen und anderen für die Steuerberechnung maßgeblichen Bewertungsregeln. Neben der Ermittlung des Betriebsvermögens kommt dem Bewertungsgesetz (BewG) besonders bei der Festlegung der Erbschaftssteuer Bedeutung zu. Das Bewertungsgesetz kennt unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe wie den Einheitswert, die Bewertung nach Anschaffungspreisen oder Tageswert sowie Teilwerte und Steuerbilanzwerte. Das Bewertungsgesetz wurde für die Berechnung von Bundessteuern verfasst, es dient aber auch Ländern und Kommunen zur Ermittlung fälliger Steuern. Das Bewertungsgesetz wird für nicht eindeutig in diesem geregelten Fällen durch Bewertungsdurchführungsverordnungen ergänzt.