Die Bewertungsmethode gibt an, in welcher Form ein Unternehmen die Bewertung seines Vermögens vornimmt. Die gewählte Bewertungsmethode ist für die Bereiche von Bedeutung, in welchen der Gesetzgeber ein Wahlrecht zulässt. Übliche Bewertungsmethoden oder Bewertungsverfahren sind die Ansetzung der Werte gemäß der regelmäßigen Wertminderung durch die Abschreibung des planmäßigen Wertverlustes sowie die Ermittlung der Herstellungskosten beziehungsweise der Anschaffungskosten halbfertiger Erzeugnisse sowie der zur Weiterverarbeitung bestimmten Vorräte. Neben einer exakten Erfassung aller Werte erlaubt die Steuergesetzgebung in vielen Fällen den Ansatz von Durchschnittswerten als vereinfachte Bewertungsmethode. Bei Lebensversicherungen existieren die Bewertungsmethoden des Rückkaufwertes oder der eingezahlten Beiträge, welche zu zwei Dritteln anzurechnen sind.