Bezugsaktien

Bezugsaktien sind nach dem Aktiengesetz, welche bei einer bedingten Kapitalerhöhung ausgegeben werden. Eine bedingte Kapitalerhöhung liegt vor, wenn die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft beschließt, dass eine von ihr genehmigte Kapitalerhöhung nur in dem Umfang durchgeführt werden soll, wie Aktionäre von einem Bezugsrecht Gebrauch machen. Durch die Ausgabe von Bezugsaktien erhöht sich das Grundkapital an der Gesellschaft. Die Ausgabe von Bezugsaktien ist nach dem Aktiengesetz auf die Zwecke begrenzt, für welche die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft ihr zugestimmt hat. Auch bei einer nicht erfolgten Begrenzung der Kapitalerhöhung auf die Nutzung von Bezugsrechten haben Bestandsaktionäre ein Anrecht auf den Kauf von Bezugsaktien.

^