Bilanzierungsverbot

Bilanzierungsverbote gehören zu den Bilanzierungsvorschriften und untersagen die Aufnahme bestimmter Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in die Bilanz. Zu den wichtigsten Bilanzierungsverboten in Deutschland gehört das Verbot, nicht ausdrücklich vorgeschriebene oder zumindest vorgesehene Rückstellungen bei der Bilanzerstellung zu berücksichtigen. Weitere Bilanzierungsverbote betreffen Wertgegenstände, welche nicht dem bilanzierenden Unternehmen zugerechnet werden können sowie die im Rahmen der Unternehmensgründung und der Kapitalbeschaffung anfallenden Aufwendungen. Des Weiteren unterliegen immaterielle Werte einem Bilanzierungsverbot, sofern diese nicht gekauft wurden; das gilt auch für selbst entwickelte Software, welche nicht dem Verkauf, sondern eigenen betrieblichen Zwecken dient. Ebenso unterliegt als Beispiel der Unternehmenswert dem Bilanzierungsverbot.

^