Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn ist das positive Ergebnis des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft. Voraussetzung für die Ausweisung eines Bilanzgewinnes ist, dass die Bilanz der Kapitalgesellschaft nach teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt wird; bei der Aufstellung der Bilanz nach vollständiger Ergebnisverwendung wird kein Bilanzgewinn ausgewiesen, sondern dieser direkt in die Rücklagen eingestellt. Bei einer Aktiengesellschaft kann maximal der Bilanzgewinn als Dividende ausgeschüttet werden, sofern die Ausschüttung aus dem Gewinn und nicht aus dem steuerlichen Einlagenkonto erfolgt. Vom Bilanzgewinn ist das Ergebnis zu unterscheiden, da der Gewinn auch die Zuführung zu und die Auflösung von Rücklagen berücksichtigt. Wenn der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft mit einem negativen Ergebnis verbunden ist, erzielt diese anstelle des Bilanzgewinnes einen Bilanzverlust.

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