Die Bilanzklarheit ist eines der Ziele, zu dessen Erreichen Grundsätze für eine ordnungsgemäße Bilanzierung sowie eine ordnungsgemäße Bewertung aufgestellt wurden. Sie verlangt zudem eine eindeutige Bilanzgliederung und eine korrekte Bezeichnung der einzelnen Bilanzposten. Neben der Beachtung bestehender Saldierungsverbote dient zur Bilanzklarheit auch die grundsätzliche Regelung, dass ein bestehendes Wahlrecht kontinuierlich in vergleichbarer Form und nicht auf ständig wechselnde Weise vorgenommen werden darf. Wenn Abweichungen hinsichtlich der Bewertung aus wichtigen Gründen vorgenommen werden, müssen diese nachvollziehbar angegeben werden. Die Ansprüche an eine Bilanzklarheit sind deutlich höher als die Forderungen der Bilanzwahrheit.