Bilanzkontrolle

Im weiteren Sinne umfasst die Bilanzkontrolle die Prüfung einer aufgestellten Bilanz hinsichtlich der ordnungsgemäßen Bilanzierung. Im engeren Sinn ist die aufsichtsrechtliche Bilanzkontrolle gemeint, welche durch eine von der BaFin beauftragte Prüfstelle vorgenommen wird. Von der aufsichtsrechtlichen Bilanzkontrolle sind in Deutschland Kapitalgesellschaften betroffen, welche zur Prüfung und Veröffentlichung ihrer Bilanzen verpflichtet sind. Tatsächlich umfasst die aufsichtsrechtliche Bilanzkontrolle nicht nur die Prüfung der Bilanz, sondern schließt die umfassende Prüfung des gesamten Jahresabschlusses ein. Hinsichtlich der Anforderungen an die Bilanzierung führt die aufsichtsrechtliche Bilanzkontrolle dazu, dass neben den gesetzlichen Bestimmungen für die Bilanzerstellung auch ergänzende Richtlinien der prüfenden Stelle beachtet werden müssen.

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