Bilanzkontrollgesetz

Das Bilanzkontrollgesetz mit der Abkürzung BilKoG trat 2004 in Kraft, seine vollständige Bezeichnung lautet “Gesetz zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen“. Das Bilanzkontrollgesetz schreibt eine Überprüfung von Unternehmen vor, welche am amtlichen oder geregelten Markt der Börse notiert sind. Die Prüfung nach dem Bilanzkontrollgesetz wird auch als Enforcement bezeichnet. Sie erfolgt zunächst durch im Einvernehmen mit dem zu prüfenden Unternehmen durch eine von der BaFin beauftragte Prüfstelle; bei mangelnder Kooperationsbereitschaft oder der Ablehnung geforderter Fehlerkorrekturen greift diese ebenfalls in die Bilanzkontrolle ein. Während die Finanzierung der ersten Prüfstufe mittels einer Umlage erfolgt, müssen betroffene Unternehmen die Kosten der zweiten Kontrollstufe selbst tragen.

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