Binnenhandel

Der Binnenhandel ist nach gesetzlicher Definition der innerhalb der Europäischen Union durchgeführte Handel, er unterscheidet sich in vielen rechtlichen Bestimmungen vom Außenhandel. Für unternehmensinterne und statistische Zwecke wird neben der umfassenden teilweise eine verkürzte Definition für den Binnenhandel verwendet, welche sich auf den Handel innerhalb einer Region bezeichnet. Aus statistischen Gründen wird auch der Binnenhandel innerhalb einzelner Staaten der EU gesondert als solcher erfasst. Inseln streben auf Grund der Transportkosten oftmals eine Stärkung des Binnenhandels an, wobei sie diesen Begriff auf den inselinternen Handel und nicht auf die EU beziehen.

^