Binnenhandelspolitik

Als Binnenhandelspolitik im umfassenden Sinn werden alle öffentlichen und auch nicht-öffentlichen Grundlagen und Vereinbarungen für den Handel innerhalb eines Landes bezeichnet; auf Grund der Rahmenbedingungen und der Vertragsgestaltung der Europäischen Union bezieht sich die Binnenhandelspolitik der beteiligten Staaten auf den kompletten Handel innerhalb der EU, da diese insgesamt als wirtschaftliches Inland zu betrachten ist. Die Binnenhandelspolitik eines Unternehmens gibt an, zu welchen Bedingungen und mit welchen Methoden dieses den innerdeutschen oder innereuropäischen Handel durchführt; Unternehmen können abweichend von Staaten den Binnenhandel und als Konsequenz auch die Binnenhandelspolitik als Begriffe auch auf engere geographische Gebiete als die EU eingrenzen.

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