Binnenmarkt

Der Binnenmarkt ist historisch der Markt innerhalb eines Landes, auf Grund der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen der Europäischen Union gilt für Mitgliedsländer grundsätzlich die Gesamtheit der EU als Binnenmarkt. Die vier Kennzeichen eines Binnenmarktes sind der freie Warenverkehr, der freie Personenverkehr, der freie Dienstleistungsverkehr und der freie Kapitalverkehr; gegenüber Neumitgliedern sind befristete Einschränkungen möglich, welche vor allem hinsichtlich der Freizügigkeit von Arbeitnehmern erfolgen. Des Weiteren kennt der europäische Binnenmarkt die Pflicht zur Auskunft für den Fall des Wechsels zwischen einzelnen Mitgliedsländern mit größeren Bargeldbeträgen. Auch der Personenverkehr innerhalb der EU entspricht noch nicht den Freiheiten eines idealen Binnenmarktes, da bei der dauerhaften Ansiedlung in einem anderen Land weiterhin eine Kontrolle der Lebensverhältnisse erfolgt.

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