Börsenaufsicht

Die Börsenaufsicht erteilt die Genehmigung zum Betrieb einer Börse und überwacht die ordnungsgemäße Abwicklung des Börsenbetriebes. Sie stellt einen Teil der Finanzdienstleistungsaufsicht dar. Neben der Öffnung und Schließung der jeweiligen Börse überwacht die Börsenaufsicht die ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung. In Deutschland obliegt die Durchführung der Börsenaufsicht den einzelnen Bundesländern, welche die jeweilige Börsenaufsichtsbehörde an das Wirtschaftsministerium oder an das Finanzministerium beziehungsweise an die entsprechenden Senate der Stadtstaaten angebunden haben. Ergänzend übt die BaFin die Aufsicht über den Wertpapierhandel an der Börse auf. Die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Börsenaufsicht finden sich im deutschen Börsengesetz.

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