Börsenaufsichtsbehörde

Die Börsenaufsichtsbehörde ist für die Durchführung der Börsenaufsicht verantwortlich, sie ist ein Teilbereich der Finanzdienstleistungsaufsicht. Die jeweiligen Börsenaufsichtsbehörden in Deutschland sind an das Wirtschaftsministerium oder das Finanzministerium des Bundeslandes, in welchem sich der Börsensitz befindet, angebunden; in Stadtstaaten heißen die entsprechenden Ministerien Senate. Die Börsenaufsichtsbehörde überwacht gemeinsam mit der BaFin den Wertpapierhandel, zudem prüft sie die korrekte Einhaltung der an der jeweiligen Börse geltenden Regeln einschließlich der korrekten steuerlichen Bewertung des Börsenhandels und der Erträge der beaufsichtigten Börse. Die Bestimmungen über die Börsenaufsicht und die Börsenaufsichtsbehörde finden sich im deutschen Börsengesetz. In der Schweiz übernimmt die Bankenaufsicht die Aufgaben der Börsenaufsichtsbehörde.

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