Börsenfähigkeit

Die Börsenfähigkeit eines Wertpapieres bedeutet grundsätzlich, dass dieses für den Handel an einer Börse geeignet ist. Die Eignung eines Wertpapieres zum Handel an der Börse setzt eine leichte Übertragbarkeit voraus, welche auch bei Namensaktien als gegeben angesehen wird. Des Weiteren verlangt die Börsenfähigkeit, dass ein Handelsvolumen tatsächlich zu erwarten ist. In einer engeren Bedeutung meint die Börsenfähigkeit einer Aktie oder auch Investmentfonds in Deutschland, dass diese in einem der beiden Segmente “Amtlicher Handel“ oder “Ungeregelter Markt“ zum Handel zugelassen wurde. In einer erweiterten Begriffsfassung gelten Wertpapiere bereits als börsenfähig, welche die Bedingungen für eine Zulassung in einem der beiden Handelssegmente erfüllen.

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