Börsengeschäft

Im weiteren Sinn sind Börsengeschäfte alle Geschäfte, welche an einer Börse durchgeführt werden, oder unabhängig vom Durchführungsort die Preisbildung gemäß des Börsensystems vornehmen. Im engeren Sinn wird Börsengeschäft als Synonym für ein Termingeschäft verwendet, bei welchem der Preis beim Abschluss feststeht, während die Erfüllung der Verpflichtung aus dem entsprechenden Geschäft erst zu einem zukünftigen Termin erfolgt. In dieser Bedeutung ist Kassageschäft das Gegenteil des Börsengeschäftes. Die Termingeschäfte beziehungsweise Börsengeschäfte lassen sich nach der Erfüllungspflicht in unbedingte und in bedingte Geschäfte sowie nach der Art der Erfüllung in Lieferungsgeschäfte, Börsentermingeschäfte und Differenzgeschäfte unterteilen.

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