Börsenmakler lassen sich historisch in amtliche und freie Makler aufteilen, wobei nur amtliche Makler die Kurse des amtlichen Handels feststellen, während der Handel mit diesen ebenso wie den Papieren des freien Verkehrs beiden Gruppen gestattet war. Die amtlichen Börsenmakler werden in Österreich als Sensale bezeichnet. Für die Zulassung als Börsenmakler ist neben einer Ausbildung die Stellung ausreichender Sicherheiten erforderlich, die Entscheidung trifft die jeweilige Börsenaufsicht. Börsenmakler bedienen sich bei ihrer Tätigkeit einer besonderen Fingersprache, deren Verwendung neben der Eindeutigkeit auch dadurch gefördert wurde, dass akustische Willensäußerungen an der Börse nicht immer verstanden werden.