Börsenmitglieder

Börsenmitglieder ist ein anderer Begriff für die an einer Börse zugelassenen Händler. Heute lassen sich die Börsenmitglieder in die beiden Gruppen der Skontroführer und der Börsenhändler einteilen. Der Unterschied zwischen den beiden Arten von Börsenmitgliedern besteht darin, dass lediglich die Skontroführer für die Ermittlung der Kurse zuständig sind, während (einfache) Börsenhändler mit Wertpapieren an der Börse handeln, ohne dass sie eine offizielle Kursfeststellung vornehmen dürfen. Die Skontroführer dürfen neben ihren zusätzlichen Rechten auch alle Aufgaben eines Börsenhändler ausüben. Die Börsenmitglieder bedürfen für ihre Tätigkeit einer umfangreichen Ausbildung, zudem müssen sie von der zuständigen Börsenaufsicht anerkannt werden und eine Bürgschaft stellen.

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