An jeder Börse muss eine Börsenordnung bestehen, für deren Inhalt Mindestvoraussetzungen festgelegt sind. Nicht zur Börsenordnung gehört jedoch eine Gebührenordnung, eine solche ist zwingend als gesonderte Ordnung aufzustellen. Rechtlich gilt die Börsenordnung als öffentlich-rechtliche Satzung, zu deren Aufstellung der jeweilige Börsenrat verpflichtet ist. Wichtige Inhalte der Börsenordnung sind die an der jeweiligen Wertpapierbörse geltenden Vorschriften hinsichtlich der Zulassung von Börsenhändlern und weiteren zum Besuch zugelassenen Personen. Die an der Börse geltenden AGB müssen hingegen ebenso wie die Börsennuancen nicht zwingend als Bestandteil der Börsenordnung aufgeführt werden, auch wenn ihre Aufnahme in diese üblich ist.