Börsenorgane

Die Börsenorgane sind die offiziellen Dienststellen an einer Börse. Überwiegend werden unter den Börsenorganen neben der Börsengeschäftsführung und dem Börsenrat der Sanktionsausschuss, das Börsenschiedsgericht, die Kursmaklerkammer, die Handelsüberwachungsstelle und die heute nicht mehr zwingend vorgeschriebene Zulassungsstelle der jeweiligen Börse verstanden. Die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Börsenorgane finden sich in unterschiedlichen Paragraphen des Börsengesetzes. Das Kennzeichen der einzelnen Börsenorgane besteht darin, dass sie ihre Handlungen eigenverantwortlich vornehmen und gemeinsam den ordnungsgemäßen Börsenbetrieb verantworten. Sie üben somit Aufgaben der Leitung einer Börse ebenso wie Kontrollaufgaben und weitere Organisationstätigkeiten an ihrer jeweiligen Börse aus.

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