Börsenpflicht

Die Börsenpflicht bezieht sich auf die Verpflichtung der Börsenmitglieder, alle Handelsgeschäfte mit den für den Börsenhandel zugelassenen Wertpapieren über die Börse abzuwickeln. Der englische Fachbegriff für Börsenpflicht lautet Mandatory Exchange Trading Rule. Bei einer relativen Börsenpflicht dürfen die Börsenmitglieder einen eindeutig definierten Teil ihrer Geschäfte auch freihändig außerhalb der jeweiligen Börse abwickeln; die Freiheit von der Börsenpflicht kann sowohl für bestimmte Wertpapiere als auch für den Handel außerhalb der üblichen Börsenzeiten ausgesprochen werden. Eine weitere Bedeutung der Börsenpflicht bezieht sich darauf, dass Börsenpflichtblätter die ihnen von der Börse zur Verfügung gestellten Informationen tatsächlich veröffentlichen.

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