Börsenpreisfeststellung

Die Börsenpreisfeststellung kann fortlaufend oder einmal täglich erfolgen. Der einmal täglich festgestellte Börsenpreis wird als Kassakurs bezeichnet, er gilt für Wertpapiere mit einem geringen Handelsvolumen. Bei einem ausreichend hohen Auftragsvolumen werden die Börsenkurse fortlaufend neu festgesetzt, bei den in den Nachrichten und in Börsenpflichtblättern veröffentlichten Kursen handelt es sich jeweils um die Schlusskurse. Falls bei einem Wertpapier überhaupt keine Umsätze erfolgten, wird ersatzweise ein Schätzkurs oder Taxkurs festgelegt. Ergänzend zu den Börsenkursen gibt die Börsenpreisfeststellung auch an, ob alle Kaufaufträge und alle Verkaufsaufträge durchgeführt werden konnten; die entsprechenden Informationen erfolgen durch als Kurszusätze bezeichnete Kürzel.

^