Der Börsenrat ist ein im Börsengesetz zwingend vorgeschriebenes Börsenorgan. Ihm gehören Vertreter der unterschiedlichen an einer Börse vertretenen Gruppen wie Kreditinstitute, Anleger, Emittenten von Wertpapieren und Versicherungsunternehmen an. Der Börsenrat stellt die Geschäftsordnung der jeweiligen Börse auf und entscheidet über die Zulassung der Börsenhändler; ebenso entscheidet er über die von der Börsengeschäftsordnung getrennt zu verabschiedenden Gebührenordnung. Des Weiteren arbeitet der Börsenrat mit der Börsenaufsicht zusammen. Wichtige Entscheidungen der Geschäftsführung einer Börse bedürfen für ihre Gültigkeit der Zustimmung des Börsenrates. Jeder Börsenrat wählt neben einem Geschäftsführer zwei oder mehr Stellvertreter, welche unterschiedlichen Interessengruppen angehören müssen.