Das Börsenschiedsgericht gehört zu den laut Börsengesetz an einer Börse vorgeschriebenen Börsenorganen. Die Aufgabe des Börsenschiedsgerichtes ist die schnelle und außergerichtliche Klärung von an der jeweiligen Börse auftretenden Streitfällen. Sofern beide Parteien einer Auseinandersetzung Börsentermingeschäfte abschließen dürfen, ist der Spruch des Börsenschiedsgerichtes grundsätzlich verbindlich. In anderen Fällen wird die Entscheidung des Börsenschiedsgerichtes erst gültig, wenn beide Parteien ihr ausdrücklich zustimmen, so dass die mit dem Spruch des Schiedsgerichtes nicht einverstandene Partei weiterhin ein reguläres Gericht anrufen darf. Die Mitglieder des Börsenschiedsgerichtes gehören üblicherweise dem Börsenvorstand der jeweiligen Börse an.