Branntweinsteuer

Die Branntweinsteuer dient der Besteuerung des Verbrauches an Branntwein und branntweinhaltigen Getränken. Die Erhebung der Branntweinsteuer obliegt dem Zoll, ihr Aufkommen geht in Deutschland vollständig an den Bund. Maßgeblich für die Berechnung und Erhebung der Branntweinsteuer ist, dass ein Erzeugnis Ethanol enthält; für einige alkoholische Getränke wie Schaumwein und Bier gilt jedoch eine besondere Steuergesetzgebung mit vergünstigten Steuersätzen. Die variierende Höhe der Branntweinsteuer dient nicht nur der Erzielung von Steuereinnahmen, sondern soll durch die Verteuerung des Alkoholkonsums diesen reduzieren; bei alkoholischen Getränken großer Hersteller mit hohem Alkoholgehalt beläuft sich die Steuerlast auf bis zu fünfzig Prozent des Verkaufspreises.

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