Bruttogehalt

Das Bruttogehalt ist das vereinbarte Gehalt. Grundsätzlich beruht das Bruttogehalt auf einem festgelegten monatlichen Arbeitsentgelt, während sich der Bruttolohn nach der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden richtet; diese Unterscheidung oftmals unterlassen. Vom Bruttogehalt werden die Lohnsteuer ebenso wie die Arbeitnehmerbeiträge zu den einzelnen Sozialversicherungen abgezogen. Für den Arbeitgeber stellt das Bruttogehalt nur einen Teil der Personalkosten dar, da er ebenfalls Arbeitgeberbeiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungen und weitere Versicherungsbeträge für die Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) abführen muss. Die Höhe des Bruttogehaltes richtet sich nach einer Vereinbarung; wenn ein Tarifvertrag gilt, muss zumindest das darin festgelegte Gehalt gezahlt werden.

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