Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist die Dachorganisation der örtlichen Agenturen für Arbeit, sie wurde vor der Umbenennung als Bundesanstalt für Arbeit bezeichnet. Die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit und der untergeordneten regionalen Agenturen sind die Arbeitsvermittlung, die Auszahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit, die Vermittlung von Ausbildungsstellen, die Arbeitsförderung sowie die Auszahlung des Kindergeldes. Die Bundesagentur für Arbeit besitzt kein Vermittlungsmonopol mehr, allerdings bietet sie im Gegensatz zu privaten Vermittlern ihre Dienstleistungen für beide Vertragspartner gleichermaßen unentgeltlich an. Nebenaufgaben der Bundesagentur zur Arbeit sind die Förderung der Gleichberechtigung sowie der Arbeitsaufnahme von Schwerbehinderten und die Ausstellung von Genehmigungen zur Arbeitnehmerüberlassung.

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