Bundesamt für Finanzen

Das Bundesamt für Finanzen bestand von Mitte 1971 bis Ende 2005 und ist seitdem in drei Behörden aufgeteilt, von welchen das Bundeszentralamt für Steuern die in der Öffentlichkeit am meisten wahrgenommenen Aufgaben des ehemaligen Bundesamtes übernommen hat. Zu den Aufgaben des ehemaligen Bundesamtes für Finanzen gehörte die Unterstützung der Finanzämter bei der Besteuerung von Auslandseinkünften sowie bei Betriebsprüfungen von Großunternehmen. Zudem nahm das Bundesamt für Finanzen die Abrechnungen von Beihilfe-Leistungen der Bundesbeamten und von Reisekosten aller Beschäftigten des Bundes vor. Die Kontrolle über das Bundesamt für Finanzen übte das Bundesfinanzministerium aus.

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