Das Bundesdatenschutzgesetz gibt die Grundlagen vor, nach welchen persönliche Daten in elektronischen Systemen gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Das Bundesdatenschutzgesetz bezieht sich eigentlich nicht auf juristische Personen; da für diesen Kreis nur unvollständige Vorschriften bestehen, wenden Gerichte das Bundesdatenschutzgesetz auch auf diese an, wenn der Einzelfall mit den Belangen natürlicher Personen vergleichbar ist. Das Bundesdatenschutzgesetz wird durch Landesdatenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer ergänzt. Des Weiteren ergänzen teilweise schärfere Gesetze und Bestimmungen wie das Beichtgeheimnis und das Postgeheimnis den bestehenden Datenschutz. Das Bundesdatenschutzgesetz bezieht sich ebenso wie die ergänzenden Landesdatenschutzgesetze sowohl auf die Erhebung als auch auf die Speicherung und Verarbeitung der zu schützenden Daten.