Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof wurde 1950 zur Rechnungskontrolle des Bundes gegründet, die Abkürzung für den Dienst lautet BRH. Der Sitz des deutschen Bundesrechnungshofes ist in Bonn. Der Bundesrechnungshof ist zwar der Bundesregierung unterstellt, aber nicht an Weisungen gebunden. Der Bundesrechnungshof wählt die von ihm zu prüfenden Bereiche eigenverantwortlich aus; seine Entscheidungen sind jedoch nicht rechtsverbindlich, sondern stellen Empfehlungen dar. Öffentlichkeitswirksam sind die jeweils am Jahresende unter dem Titel Bemerkungen zusammengefassten Prüfergebnisse des Bundesrechnungshofes. Zudem veröffentlicht der BRH als Erfolgsbilanz eine Übersicht über seine umgesetzten und seine wirkungslosen Empfehlungen. Die Landesrechnungshöfe der Bundesländer üben auf Landesebene eine mit dem Bundesrechnungshof vergleichbare Aufgabe aus.

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