Bundesschatzanweisung

Bundesschatzanweisungen haben als festverzinsliche Wertpapiere des Bundes eine Laufzeit von zwei Jahren. Ihre Ausgabe erfolgt im Tenderverfahren, wobei nur Banken neue Bundesschatzanweisungen direkt erwerben dürfen; Anleger erwerben die Bundesschätze über eine Bank oder über die Börse. Die Ausgabe neuer Bundesschatzanweisungen erfolgt jeweils im letzten Monat eines Quartals. Die Bundesschatzanweisungen dienen vorwiegend der Ablösung kurzfristiger Verbindlichkeiten, welche mit höheren Zinskosten als die Bundesschätze verbunden sind. Bundesschatzanweisungen können auch vor ihrem eigentlichen Ablauf über die Börse verkauft werden, in diesem Fall erhält der Anleger den jeweiligen Tageskurs. Bei der Rückgabe der Bundesschatzanweisungen zum vorgesehenen Ablaufdatum erhalten Anleger die vereinbarte Verzinsung.

^