Bundesversicherungsamt (BVA)

Das Bundesversicherungsamt mit Sitz in Bonn übt die Aufsicht über die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung aus, sofern sich deren Tätigkeit auf drei oder mehr Bundesländer bezieht. Die Gründung des Bundesversicherungsamtes erfolgte 1956, bis Mitte 2000 war sein Sitz in Berlin. Neben den aufsichtsrechtlichen Aufgaben ist das Bundesversicherungsamt für die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes an nicht gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen zuständig. Zudem führt das BVA den Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Pflegekassen ebenso durch wie den Risikostrukturausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Weniger öffentlich bekannt ist die Durchführung des Risikoausgleiches zwischen den einzelnen Berufsgenossenschaften. Die Abkürzung BVA ist nicht eindeutig, da sie auch für das Bundesverwaltungsamt verwendet wird.

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