Bußgeldbescheid

Der Bußgeldbescheid schließt das Verfahren infolge einer mit einem Bußgeld belegten Ordnungswidrigkeit vorläufig ab. Das entsprechende Bußgeldverfahren ist endgültig abgeschlossen, wenn der Empfänger des Bußgeldbescheides den darin genannten Betrag als Bußgeld und Verwaltungsgebühr bezahlt. Zudem wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, wenn der Empfänger keinen Widerspruch innerhalb einer Frist von zwei Wochen einlegt. Bei einem Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgt in der Regel die Aufnahme eines regulären Strafverfahrens. Der Bußgeldbescheid wird förmlich zugestellt und enthält neben den Angaben zur Höhe des festgelegten Bußgeldes auch die vorliegenden Beweismittel. In Österreich wird der Bußgeldbescheid als Strafverfügung bezeichnet.

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