Unter der Bezeichnung Couponeffekt versteht man die zu einem Wertpapier gehörenden Dividendenscheine. Diese werden auch als Zinsscheine oder Ertragsscheine bezeichnet. Zusammen mit dem Erneuerungsschein stellen sie den Couponbogen dar. Urkunden von Aktien und von festverzinslichen Wertpapieren ist dieser Schein beigefügt. Beim Einreichen eines Coupons zahlt eine Bank die festgelegte Dividende aus. Dabei sind Coupons für längerfristige Zeiträume auf einem Couponbogen festgehalten. Hierbei ist eine Verjährungsfrist von vier Jahren zu beachten. Die Verjährungsfrist bei Forderungen auf Zinszahlungen beträgt drei Jahre. Normalerweise gehört zur Depotverwaltung durch eine Bank das Einziehen der Coupons und die Auszahlung der entsprechenden Beträge zu den Depotverwaltungsarbeiten, die ohne eine Mitwirkung des Depotkunden erledigt werden kann.