Courtage

Unter einer Courtage versteht man eine Vermittlungsgebühr, die ein Makler für das erfolgreiche Vermitteln einer Wohnung erhält. Alternativ wird sie auch als Maklerprovision oder Maklercourtage bezeichnet. Diese darf nicht angefordert werden, wenn es sich beim Vermieter und dem Vermittler um eine Person handelt. Der Vermittler oder Makler darf nach Unterzeichnung eines Mietvertrags laut Wohnraumvermittlungsgesetz maximal zwei Nettomieten und die entsprechende Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Hierbei muss jedoch der Makler zum Abschluss des Mietvertrages beigetragen haben. Häufig müssen Mieter an den Vermieter zusätzlich eine Kaution bezahlen. Diese dient dem Vermieter als Sicherheit um bei der Beendigung des Mietverhältnisses durch unbeglichene Zahlungen des Mieters keinen finanziellen Schaden zu erleiden.

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