Der Begriff Darlehen steht als Synonym für das Wort Kredit und meint überwiegend die vorübergehende Überlassung eines Geldbetrages gegen Zinszahlung; das Darlehensgut kann aber auch in einer Sache bestehen. Hinsichtlich der Tilgung und Zinszahlung lassen sich bei einem Darlehen unterschiedliche Vereinbarungen treffen. Endfällige Darlehen sind dadurch gekennzeichnet, dass der Darlehensnehmer während der Laufzeit lediglich die Zinsen zahlt und die vollständige Tilgung am Ende der Laufzeit in einer einzigen Summ leistet. In Deutschland üblich ist das Tilgungsdarlehen, bei welchem während der gesamten Laufzeit regelmäßig sowohl Zinsen als auch der Tilgung dienende Raten zu überweisen sind. In Einzelfällen vereinbaren Darlehensgeber und Darlehensnehmer auch die Zinsfreiheit des Darlehens.