Deckungsrückstellung

Der Begriff der Deckungsrückstellung stammt aus der Versicherungswirtschaft und bezeichnet gesetzlich verpflichtende Rückstellungen von Lebensversicherungsunternehmen. Die Aufgabe der Deckungsrückstellung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer die Sicherheit hat, bei Eintritt des Versicherungsfalls die vereinbarte Leistung zu erhalten. Die Versicherungsgesellschaft ist auf Grund des besonderen Risikos einer Lebensversicherung gesetzlich verpflichtet, die Deckungsrückstellungen als Sondervermögen getrennt vom eigenen Vermögen zu führen, damit diese bei einer eventuellen Insolvenz nicht Teil der Insolvenzmasse werden. Des Weiteren errechnet sich der Rückkaufwert einer Lebensversicherung bei ihrer vorzeitigen Kündigung durch den Versicherungsnehmer wesentlich anhand der für den Vertrag vorhandenen Deckungsrückstellung. Eine private Rentenversicherung ist eine Sonderform der Lebensversicherung, so dass die Bestimmungen bezüglich der Deckungsrückstellung auch für diese gelten.

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