Der Begriff Deckungsspanne stammt aus der Betriebswirtschaftslehre und meint in der Handelsbetriebsrechnung die Differenz aus dem Verkaufspreis einer Ware oder Dienstleistung und den variablen Kosten, welche dieser zugerechnet werden können. Eine Deckungsspanne kann sich auf die pagatorischen (zahlungswirksamen) und auf die wertmäßigen Verkaufserlöse und Warenwerte beziehen. In der Versicherungswirtschaft wird mit der Deckungsspanne auch der Teil einer Versicherungsprämie bezeichnet, welcher für die Bildung des gesetzlich vorgeschriebenen Deckungsstocks Verwendung findet. Eine dritte mögliche Bedeutung des Begriffs Deckungsspanne ist die prozentuale Angabe des Deckungsbeitrages vom Netto-Ladenverkaufspreis einer Ware, hierbei errechnet sich der Deckungsbeitrag aus dem Netto-Verkaufspreis abzüglich der Materialkosten und der für die Herstellung (nicht für den Verkauf) anfallenden Lohnkosten im Handwerksbetrieb.