Deckungsstock

Der Deckungsstock ist ein Begriff aus der Versicherungswirtschaft und bezieht sich auf den Teil des Vermögens einer Versicherungsgesellschaft, welcher für unverzüglich zu befriedigende Ansprüche der Versicherungsnehmer vorgehalten werden muss. Die Höhe des Deckungsstocks wird durch den Gesetzgeber vorgegeben, die Einhaltung der Vorschriften wird durch einen Treuhänder überprüft. In den Deckungsstock dürfen nur Vermögenswerte der Versicherungsgesellschaft eingestellt werden, welche mit einer überdurchschnittlich guten Sicherheit ausgezeichnet sind. Zudem muss die Gesellschaft das Vermögen des Deckungsstocks insolvenzsicher gesondert von ihrem sonstigen Vermögen aufbewahren und verwalten. Auf diese Weise ist das im Deckungsstock vorhandene Vermögen für die Versicherungsnehmer reserviert und dem Zugriff eventueller anderer Gläubiger entzogen.

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