Grundsätzlich bedeutet die Deckungszusage, dass eine Versicherungsgesellschaft die Begleichung der Ansprüche aus einem Versicherungsfall bereits vor dem Eingang der ersten Beitragszahlung fest zusagt. Von Bedeutung ist die Deckungszusage in der Kfz-Haftpflichtversicherung, da sie Voraussetzung für die Anmeldung beziehungsweise Ummeldung eines Kraftfahrzeuges ist. In anderen Versicherungszweigen wie der Haftpflichtversicherung oder einer Sachversicherung ist eine vorläufige Deckungszusage für den Zeitpunkt zwischen dem Erstellen der Beitragsrechnung und dem Zahlungseingang beim Versicherer möglich, sie muss aber nicht zwingend angeboten werden. In der Rechtsschutzversicherung hat der Begriff der Deckungszusage eine abweichende Bedeutung und meint die Kostenübernahme für einen konkret zu führenden Prozess.