Depotvollmacht

Die Depotvollmacht meint eine auf das Wertpapierdepot bezogene Kontovollmacht. Sofern die Vollmacht nicht eingeschränkt wird, kann ihr Inhaber nach eigenem Ermessen Wertpapiere kaufen oder verkaufen. Die Vollmacht gilt grundsätzlich auch für das Anlagekonto, sie kann aber durch eine Erklärung gegenüber der Depotbank auf das eigentliche Depotkonto beschränkt werden. Wie bei einem Girokonto, so kann auch bei einem Depotkonto eine erst nach dem Ableben gültige Vollmacht erteilt werden. Zwischen dem Depotvollmachtgeber und dem Depotvollmachtnehmer lassen sich Einschränkungen hinsichtlich der Ausübung der Vollmacht vereinbaren, diese gelten jedoch als interne Vereinbarungen und sind somit für die Bank grundsätzlich nicht bindend.

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