Die Deutsche Bundesbank wurde Mitte 1957 als Nachfolgeorganisation der ehemaligen Bank deutscher Länder gegründet und ist auch nach der Euro-Einführung die deutsche Zentralbank. Einen großen Teil ihrer Kompetenzen hinsichtlich der Geldmengensteuerung musste die Deutsche Bundesbank jedoch an die Europäische Zentralbank abgeben. Sie übt nach wie vor die Aufsicht über Banken aus und dient diesen als Refinanzierungsstelle. Des Weiteren ist die Bundesbank für den Austausch unbrauchbar gewordener Zahlungsmittel zuständig und stellt umlaufendes Falschgeld sicher. Die Bundesbank garantiert den zeitlich nicht befristeten Umtausch aller DM-Bestände in Euro. Zudem gilt die Bundesbank als deutsche Staatsbank und führt entsprechend unentgeltliche Konten für den Bund sowie für Länder, Kommunen und Sozialversicherungsträger.